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Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

wichtige Gründe für eine Direktversicherung

Ganz legal Steuern sparen
mit betrieblicher Altersversorgung in Form der Direktversicherung

Für die betriebliche Altersvorsorge spricht vor allem der Steuervorteil. Denn der Gehaltsanteil, der als Beitrag in die Versicherung fließt, wird nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sondern lediglich mit der sog. Pauschalsteuer in Höhe von 20% (ggf. zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Der Vorteil der Direktversicherung liegt darin, dass das zu versteuernde Einkommen deutlich vermindert werden kann, wie folgende Berechnung zeigt:
Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 36.000,- €. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass monatlich 146,- € von seinem Gehalt in eine Direktversicherung einbezahlt werden.
 
Zu versteuerndes Einkommen: 36.000,-  
Zu entrichtende Steuer: 8.598,- (2002)
Direktversicherung (jährlich) 1.752,- (monatlich 146,-)
       
Zu entrichtende Steuer nach      
Abschluss der Direktversicherung 7.945,-  
+ Pauschalsteuer * 374,-  
  8.319,-  

Steuerersparnis p.a.


279,-

(monatl.  23,25)
       
(* incl. Solidaritätszuschlag 5,5 % und Kirchensteuer 9 %)
 

Obiges Beispiel basiert auf einer Direktversicherung mit Barlohnumwandlung, d.h. der Beitrag wird aus dem Gehalt des Arbeitnehmers bezahlt. Darüber hinaus gibt es auch die Direktversicherung, bei der die Beiträge allein vom Arbeitgeber bezahlt und zusätzlich zum Gehalt geleistet werden. Auch sind Kombinationen möglich, wie z.B. der Arbeitgeber zahlt die eine Hälfte des Beitrages und der Arbeitnehmer zahlt die andere Hälfte. Allgemein ist jedoch zu beachten: Der Versicherungsbeitrag darf in der Regel  1.752,- € pro Jahr nicht übersteigen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn die Beiträge jährlich von den Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) bezahlt werden. Es fallen dann für diese umgewandelten Sonderzuwendungen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

 
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