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Haftpflicht Versicherungen mit ausreichenden Deckungssumen, mit und ohne Selbstbeteiligung

Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwere Folgen haben - und Sie haften nach dem Gesetz für alle Schäden in unbegrenzter Höhe, die anderen dadurch entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
 
Die wichtigste Bestimmung zur Haftungsfrage enthält der § 823 BGB. Diese Bestimmung sagt sinngemäß: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muß den Schaden ersetzen.
Nach dem Gesetz haftet der Verursacher für alle schuldhaft herbeigeführten Schäden in unbegrenzter Höhe.
 
Gefährdungshaftung: Allein die Tatsache, daß man einen "gefährlichen Tatbestand" geschaffen hat, verpflichtet zum Schadenersatz. z.B.Kraftfahrzeug, Heizöltank, UHG-Anlagen (Umwelthaftungsgesetz), das Halten von Tieren, die nicht dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters dienen, fehlerhafte Produkte usw.
 
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